Datenschutz bei Videoaufzeichnungen
Immer wieder werden wir gefragt, wie unsere Videoaufzeichnungen im öffentlichen Straßenraum konform zum Datenschutz sind. Gerne wollen wir das nun ein wenig ausführlicher erläutern.
Seit einiger Zeit nutzen wir bei unseren Verkehrserhebungen hauptsächlich unsere eigenen Videosysteme der Firma Miovision. Dabei sind von Haus aus technische Vorkehrungen getroffen worden, um personenbeziehbare Videoaufzeichnungen zu vermeiden. So ist aufgrund der Aufnahmetechnik (Aufnahmeauflösung und Bitrate) die Unkenntlichmachung von Gesichtern und Kennzeichen gegeben – siehe die folgenden Abbildungen 1 und 2.
Neben dieser systemseitigen Unkenntlichmachung erfolgt als weitere Maßnahme in der Regel eine zusätzliche Beschränkung der Aufnahmen als Graustufen-Aufzeichnungen in Verbindung mit einer reduzierten Aufnahmeauflösung von 720×482 Pixel und einer Bitrate von lediglich 150kbps (Abbildungen 3 und 4).

Somit kann mithilfe dieser Anonymisierungsmaßnahmen eine Personenbeziehbarkeit nahezu ausgeschlossen werden, womit die restriktiven Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) eingehalten werden können.